Ihr Partner im Finanzstrafrecht
Als Steuerberater stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Klienten nicht nur steuerlich optimal zu beraten, sondern sie auch in finanzstrafrechtlichen Streitfragen gegenüber Behörden oder Betriebsprüfern bestmöglich zu schützen.
In genau diesen Situationen kann ich als Finanzstrafrechtler Ihre Kompetenzen ideal ergänzen – verlässlich und unkompliziert.
Kollegenberatung für Steuerberater
Sie haben Fragen zu einem finanzstrafrechtlichen Fall, benötigen eine schnelle Einschätzung oder eine Zweitmeinung? Ich biete Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, jederzeit fundierten Rat einzuholen – schnell, direkt und zu kollegialen Preisen.
Diese sind speziell auf kleine Anfragen von Steuerberatern zugeschnitten und ermöglichen es Ihnen, finanzstrafrechtliche Fragestellungen rasch und einfach abzusichern.
Auf diese Weise tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit Ihrer Klienten bei und stärken Ihre Position als umfassend beratender Partner.
Verteidigung in Finanzstrafverfahren
Geben Sie Ihre Finanzstrafrechtsfälle an einen spezialisierten Finanzstrafrechtler weiter und profitieren Sie von einem verlässlichen Partner, der mit Augenmaß und Loyalität an Ihrer Seite steht. Gemeinsam schaffen wir einen Mehrwert für Sie und Ihre Klienten.
Von der laufenden Akteneinsicht über die Erarbeitung einer durchdachten Verteidigungsstrategie, die Formulierung präziser Stellungnahmen und das Stellen gezielter Beweisanträge bis hin zu Rechtsmitteln gegen Entscheidungen oder rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen – ich übernehme die rechtliche Verantwortung und führe Sie und Ihre Klienten sicher durch jede Phase des Verfahrens.
Dank meiner Spezialisierung im Finanzstrafrecht und meiner vielseitigen beruflichen Erfahrung in unterschiedlichen Positionen kenne ich die Anforderungen eines Verfahrens aus mehreren Perspektiven und kann so für Sie und Ihre Klienten die besten strategischen Schritte setzen.
Meine Arbeit geht über die juristische Expertise hinaus: Sie beruht auf einem breiten Erfahrungsschatz, der es mir ermöglicht, alle Aspekte eines Falles im Blick zu haben und Lösungen zu entwickeln, die fundiert und vorausschauend sind.
Mein Ziel ist, Ihnen die Zusammenarbeit so einfach wie möglich zu gestalten. Durch klare Strukturen und effiziente Kommunikationswege fügt sich die Kooperation nahtlos in Ihren Kanzleialltag ein.
Betrachten Sie mich als Kanzleipartner, der Ihre finanzstrafrechtlichen Fälle im Griff hat - verlässlich, loyal und lösungsorientiert.
4-Augen-Prinzip bei Selbstanzeigen
Bei Selbstanzeigen können bereits kleine Fehler kritische Auswirkungen haben. Eine Berichtigung im Nachhinein ist nicht mehr möglich.
Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Behörde auf bislang unentdeckte Sachverhalte aufmerksam machen und die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zur Folge haben. Für Steuerberater bedeutet dies häufig erhebliche Haftungsrisiken.
Wer sich nicht regelmäßig mit Selbstanzeigen beschäftigt, sollte sich daher absichern.
Ich empfehle, zumindest die fertige Selbstanzeige, einem Vier-Augen-Prinzip zu unterziehen.
Wenn in Ihrer Kanzlei keine Kollegen mit regelmäßiger Erfahrung in diesem Bereich zur Verfügung stehen, unterstütze ich Sie gerne mit meiner Expertise und stehe Ihnen für eine präzise und rechtssichere Umsetzung zur Seite.
Begleitung bei Betriebsprüfungen
Bei Betriebsprüfungen biete ich Ihnen gezielte Unterstützung, um Ihre Klienten bestmöglich vor finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Ob durch persönliche Begleitung vor Ort oder durch eine präzise finanzstrafrechtliche Analyse der Prüfungsniederschrift im Hintergrund.
Bei der Formulierung von Betriebsprüfungsprotokollen kommt es oft auf unscheinbare Kleinigkeiten an. Ähnlich wie bei Dienstzeugnissen können positiv klingende Formulierungen für den geschulten Betrachter negativ sein. Meine Spezialisierung erlaubt es mir riskante Passagen zu erkennen und in Abstimmung mit den Prüfern zu entschärfen.
Für Ihre Klienten bedeutet diese Zusammenarbeit mehr Sicherheit: Potenzielle finanzstrafrechtliche Risiken werden frühzeitig erkannt und professionell bewertet, bevor sie zur Herausforderung werden.
So können Sie sich auf die steuerrechtlichen Argumente konzentrieren, während ich den finanzstrafrechtlichen Teil übernehme.
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Klienten in jeder Verfahrensstufe sicher und kompetent vertreten werden – was gleichzeitig auch Ihren Ruf als umfassend agierender und sicher aufgestellter Berater stärkt.
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"Warum macht es für mich Sinn Finanzstrafrechtsfälle abzugeben?"Indem Sie Finanzstrafrechtsfälle weitergeben, gewinnen Sie wertvolle Zeit und können sich voll und ganz auf Ihre Klienten konzentrieren. Die Einbindung externer Expertise stärkt das Vertrauen und vermittelt Professionalität – eine Win-Win-Situation sowohl für Sie als auch für Ihre Klienten.
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„Wie kann ich sicherstellen, dass die Kosten kalkulierbar bleiben?“Ich arbeite mit Ihnen an klaren Strukturen für eine transparente und planbare Zusammenarbeit. Mein Ziel ist es, Ihren Klienten ein individuelles Honorarangebot zu unterbreiten, das nachvollziehbar und kosteneffizient ist.
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„Bearbeiten Sie als Anwalt auch kleinere Mandate?“Kein Fall ist zu klein: Jeder Fall wird von mir mit derselben Sorgfalt und einem starken Fokus auf effiziente Lösungen behandelt. Ich verstehe mich als Partner auf Augenhöhe und biete maßgeschneiderte Lösungen für alle Anliegen im Finanzstrafrecht an.
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„Wie werden Honorare abgerechnet?“Transparenz und Planbarkeit sind mir wichtig. Ich biete Abrechnungsmodelle an, die auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Klienten abgestimmt sind. Vorab besprechen wir die Kostenstruktur und ich biete maßgeschneiderte Lösungen an, sodass Sie und Ihre Klienten jederzeit Klarheit über die entstehenden Kosten haben.
So erreichen Sie mich
Elisabethstraße 22 Top 9
1010 Wien
01/41 69 565
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 10:00 bis 19:00
Ich nehme mir gerne auch kurzfristig für Sie Zeit.
Falls erforderlich, sind Termine auch abends und am Wochenende möglich.