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Anwalt mit verschränkten Armen

Finanzstrafrecht

Abgabenhinterziehung | Abgabenverkürzung | Abgabenbetrug | Abgabenhehlerei | Schmuggel | Verzollungsumgehung | Umsatzsteuerbetrug | Finanzordnungswidrigkeiten | etc.

Im Erstgespräch analysiere ich für Sie, ob eine strafbare Handlung vorliegt, welches Delikt allenfalls erfüllt sein könnte und welche Strafen drohen können. 

Prävention

Führt die Betriebsprüfung zu Nachforderungen, sollten die Formulierungen im Prüfungsprotokoll von einem Experten aus finanzstrafrechtlicher Sicht analysiert werden. Im Einvernehmen mit den Prüfern können riskante Formulierungen entschärft, und so einem möglichen Finanzstrafverfahren vorgebeugt werden. 

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Sanierung strafbarer Handlungen

Solange eine Steuerhinterziehung noch nicht vom Finanzamt entdeckt wurde, kann in vielen Fällen durch eine Selbstanzeige ein Strafverfahren vermieden werden. Wichtig ist, dass die Selbstanzeige formell und materiell (insbesondere richtig und vollständig) rechtskonform eingebracht wird. Fehler führen in der Regel zum Verlust der strafbefreienden Wirkung und können im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden. Kontaktieren Sie mich gerne! 

Verteidigung vor Behörden und Gerichten

Hat die Behörde bereits ein Strafverfahren eingeleitet, bedarf es einer wohl überlegten Verteidigung um die Folgen so gering wie möglich zu halten. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen während des gesamten Strafverfahrens zur Seite und unterstütze Sie insbesondere bei:​

  • Laufende Akteneinsicht

  • Verteidigung bei Hausdurchsuchungen

  • Erarbeitung der Verteidigungsstrategie

  • Korrespondenz mit den Behörden

  • Formulierung der schriftlichen Stellungnahme

  • Vorbereitung auf Ihre mündliche Aussage

  • Beweisanträge

  • Verteidigung in der mündlichen Verhandlung

  • Rechtsmittel gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen

  • Rechtsmittel gegen die Entscheidung

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