
Finanzstrafrecht
Finanzstrafrecht umfasst Verstöße im Steuer- und Abgabenbereich – oft mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Dazu zählen unter anderem Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerdelikte, Zoll- oder Einfuhrverstöße, Selbstanzeigen und Probleme bei Betriebsprüfungen.
Meine Beratung im Finanzstrafrecht umfasst

Ich vertrete Unternehmer, Entscheidungsträger und Gesellschaften in allen Phasen finanzstrafrechtlicher Verfahren – von der Prävention über die Selbstanzeige bis hin zur Verteidigung im Hauptverfahren. Mein Ziel: Schaden begrenzen, Risiken vermeiden, Ihre Position sichern. Zu meinen Leistungen gehören unter anderem:
Prävention bei Betriebsprüfungen: Analyse der Unterlagen (Prüfungsprotokoll) aus finanzstrafrechtlicher Sicht und Entschärfung der kritischen Punkte in Einvernehmen mit dem Prüfer
Sanierung strafbarer Handlungen: Prüfung und Abgabe von Selbstanzeigen
(rechtssichere Gestaltung und umfassende Begleitung zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen)
Verteidigung vor Behörden & Gerichten: Ich stehe Ihnen in jedem Verfahrensschritt zur Seite – effizient, präzise und mit einem klaren Blick auf Ihre unternehmerischen Interessen.

Was meine Mandanten besonders schätzen:
Im Finanzstrafrecht geht es oft um hochsensible Themen – und um Entscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater schätzen meine Mandanten meine Fähigkeit, strafrechtliche und steuerliche Aspekte nahtlos zu verbinden, um so Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen.
Mit meiner Erfahrung in finanzstrafrechtlichen Ermittlungen, Selbstanzeigen und Verteidigungen kenne ich die typischen Fallstricke – und wie man sie von Anfang an vermeidet.

Lösungen für schwierige Zeiten.
Rechtlich durchdacht. Wirtschaftlich sinnvoll.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Position klar darzulegen und Missverständnisse auszuräumen – mit juristischer Genauigkeit, steuerlichem Know-how und einer Strategie, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.